Familienrecht · Röbel an der Müritz
Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Röbel/Müritz
Familienrecht in Röbel und Waren (Müritz) – wenn sich Ihr Leben neu ordnet, sollten Sie rechtlich sicher stehen.
Trennung, Scheidung, Unterhalt oder das Sorgerecht für Ihre Kinder – ich begleite Sie mit klarer Einschätzung und persönlicher Betreuung durch eine der einschneidendsten Phasen Ihres Lebens.
„Bei mir sollen Sie sich nicht als Fall, sondern als Mensch mit einem konkreten Anliegen aufgehoben fühlen.“
Ein Fall, ein Anwalt. Bei mir sprechen Sie von Anfang an mit „Ihrem“ Anwalt – kein Weiterreichen, keine anonyme Bearbeitung im Hintergrund. Ich begleite Sie persönlich durch Ihr gesamtes Verfahren.

Familienrecht im Überblick
Von der Trennung bis zur endgültigen Regelung – hier finden Sie die Themen, mit denen Mandantinnen und Mandanten am häufigsten zu mir kommen, mit den wichtigsten rechtlichen Eckpunkten zum Nachlesen. Ihre konkrete Situation besprechen wir im persönlichen Gespräch.
Trennung & Scheidung
Vor einer Scheidung steht in der Regel das Trennungsjahr § 1566 BGB: Erst wenn Sie mindestens ein Jahr getrennt leben – auch innerhalb derselben Wohnung möglich – vermutet das Gesetz das Scheitern der Ehe.
Einvernehmliche Scheidung
Sind sich beide Seiten über die Scheidung und die Folgen (Unterhalt, Vermögen, Kinder) einig, genügt es häufig, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt stellen lässt und der andere Ehegatte der Scheidung lediglich zustimmt – er muss dafür nicht selbst anwaltlich vertreten sein. Das verkürzt Verfahrensdauer und Kosten spürbar.
Streitige Scheidung
Bei ungeklärten Folgesachen – etwa Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinn – werden diese als eigene Verfahren mit der Scheidung verbunden (Scheidungsverbund). Das verlängert das Verfahren, sichert aber eine gerichtliche Klärung aller offenen Punkte.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Viele Streitpunkte lassen sich vorab vertraglich regeln – etwa zu Unterhalt, Hausrat, der gemeinsamen Immobilie oder dem Versorgungsausgleich. Das schafft Klarheit und entlastet das Gerichtsverfahren.
Trennungs- & nachehelicher Unterhalt
Trennungsunterhalt
Ab dem Monat der Trennung kann der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Trennungsunterhalt verlangen, sofern Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit des anderen vorliegen. Wichtig: Ansprüche sollten zeitnah schriftlich geltend gemacht werden, da sie rückwirkend nur eingeschränkt durchsetzbar sind.
Nachehelicher Unterhalt
Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung § 1569 BGB – ein Anspruch besteht nur bei bestimmten gesetzlichen Gründen:
- § 1570 BGB Betreuung gemeinsamer Kinder
- § 1571 BGB Alter
- § 1572 BGB Krankheit oder Gebrechen
- § 1573 BGB Erwerbslosigkeit oder Aufstockung
- § 1576 BGB Sonstige Billigkeitsgründe
Der Anspruch kann nach § 1578b BGB zeitlich befristet oder der Höhe nach herabgesetzt werden, wenn eine unbegrenzte Fortzahlung unbillig wäre.
Kindesunterhalt
Der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, erbringt den Unterhalt regelmäßig als Naturalunterhalt (Betreuung und Versorgung); der andere Elternteil zahlt Barunterhalt. Beim echten Wechselmodell wird anteilig nach Einkommen gerechnet.
Bedarfssätze nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand 01/2026, 1. Einkommensgruppe bis 2.100 € netto)
| Altersstufe | Monatlicher Bedarf |
|---|---|
| 0–5 Jahre | 486 € |
| 6–11 Jahre | 558 € |
| 12–17 Jahre | 653 € |
| Studierende (eigener Hausstand) | 990 € (inkl. 440 € Warmmiete) |
Die Sätze steigen mit höherem Einkommen des Unterhaltspflichtigen über insgesamt 15 Einkommensgruppen; das hälftige Kindergeld wird angerechnet.
Bei minderjährigen Kindern gilt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit – der Unterhaltspflichtige muss also besonders intensiv um Einkommen bemüht sein.
Sorge- & Umgangsrecht
Sorgerecht
Bei verheirateten Eltern ist das gemeinsame Sorgerecht der gesetzliche Regelfall und bleibt es auch nach einer Scheidung. Bei unverheirateten Eltern hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht; der Vater erhält es durch gemeinsame Sorgeerklärung oder auf gerichtlichen Antrag. Ein alleiniges Sorgerecht kommt in Betracht, wenn eine gemeinsame Ausübung dem Kindeswohl schadet oder die Eltern in wesentlichen Fragen dauerhaft keine Einigung erzielen.
Zur elterlichen Sorge gehört auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht – also die Entscheidung, wo das Kind lebt. Für Angelegenheiten des täglichen Lebens genügt die Entscheidung des betreuenden Elternteils; wesentliche Entscheidungen (Schule, medizinische Eingriffe, Umzug) erfordern grundsätzlich Einvernehmen.
Umgangsrecht
Der Umgang mit beiden Elternteilen ist ein eigenständiges Recht des Kindes und unabhängig vom Sorgerecht – er steht damit unabhängig davon zu, ob ein Elternteil das Sorgerecht innehat. Eine Verweigerung kommt nur aus gewichtigen, belegbaren Gründen in Betracht, etwa bei einer nachgewiesenen Kindeswohlgefährdung. Bei Streit setzt das Familiengericht auf Antrag Umfang und Ausgestaltung des Umgangs fest.
Wechselmodell
Leben die Kinder etwa hälftig bei beiden Eltern, spricht man vom Wechselmodell. Es kann seit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden, wenn es dem Kindeswohl im Einzelfall am besten entspricht.
Zugewinnausgleich
Ohne Ehevertrag leben Eheleute in Deutschland automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei Scheidung wird verglichen, welches Vermögen jeder Ehegatte in die Ehe eingebracht hat (Anfangsvermögen) und welches am Ende der Ehezeit vorhanden ist (Endvermögen). Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen aus.
In die Berechnung fließen unter anderem Immobilien, Erbschaften, Schenkungen (mit Sonderregeln), Betriebsvermögen und Rücklagen ein. Gerade bei Immobilienbesitz oder Unternehmensanteilen lohnt sich eine sorgfältige Bewertung, um Ansprüche weder zu verschenken noch überhöht zu bedienen.
Versorgungsausgleich
Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehegatten – gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge – hälftig geteilt. Er wird vom Familiengericht automatisch als Folgesache der Scheidung durchgeführt, sofern die Ehe mindestens drei Jahre bestand oder ein Ehegatte den Ausgleich beantragt.
Beide Seiten erhalten dazu vom Gericht einen Fragebogen zu ihren Versorgungsträgern. Den amtlichen Vordruck dafür finden Sie weiter unten im Bereich Formulare & Downloads. Durch notariellen Ehevertrag kann der Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausgeschlossen oder modifiziert werden – das bedarf jedoch einer sorgfältigen Prüfung, damit die Vereinbarung im Scheidungsfall auch Bestand hat.
Elternunterhalt
Reichen Einkommen und Vermögen pflegebedürftiger Eltern nicht aus, kann das Sozialamt Elternunterhalt bei den Kindern geltend machen. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) werden Kinder aber erst herangezogen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt – unterhalb dieser Grenze entfällt die Auskunfts- und Zahlungspflicht in aller Regel vollständig.
Eheverträge & Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden und kann unter anderem den Güterstand (z. B. Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft), den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich individuell regeln. Sinnvoll ist das insbesondere für Unternehmerinnen und Unternehmer, bei deutlich unterschiedlichen Einkommen, bei Patchwork-Konstellationen oder wenn ein Partner in den Betrieb des anderen eingebunden ist.
Nach der Trennung lässt sich Vieles auch nachträglich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten – etwa zur gemeinsamen Immobilie, zum Hausrat oder zu Unterhaltsfragen. Beide Vertragsarten schaffen Planungssicherheit und beugen langwierigem Streit vor Gericht vor.
Sie möchten wissen, wie Ihre konkrete Situation rechtlich einzuschätzen ist?
Termin vereinbarenFragen, die mir oft gestellt werden
Wie lange dauert eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung ohne strittige Folgesachen ist häufig innerhalb weniger Monate nach Ablauf des Trennungsjahres abgeschlossen. Müssen zusätzlich Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen gerichtlich geklärt werden, verlängert sich das Verfahren entsprechend.
Muss ich das Trennungsjahr wirklich abwarten?
Grundsätzlich ja – das Gesetz sieht das Trennungsjahr als Nachweis des Scheiterns der Ehe vor. Eine Scheidung vor Ablauf des Jahres ist nur in besonderen Härtefällen möglich, etwa bei Gewalt in der Ehe.
Was kostet das Erstgespräch?
Die Erstberatung wird auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Das Honorar beträgt 310 € netto zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vereinbarung wird im Laufe des Beratungsgesprächs persönlich von Ihnen und mir unterzeichnet, sodass die Kosten von Anfang an transparent feststehen.
Beraten Sie auch Mandanten außerhalb von Röbel?
Ja. Neben Röbel/Müritz berate ich regelmäßig Mandanten aus Waren (Müritz), Malchow, Plau am See, Neustrelitz und dem gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie aus dem nördlichen Brandenburg, etwa Wittstock und Neuruppin. Auf Wunsch ist eine Beratung auch telefonisch oder per Videocall möglich.
Was kostet eine Scheidung ungefähr?
Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der unter anderem vom gemeinsamen Nettoeinkommen abhängt, und umfassen Gerichts- und Anwaltskosten. Ich nenne Ihnen nach Sichtung Ihrer Unterlagen eine konkrete Einschätzung – transparent und ohne versteckte Positionen.
Kann ich mir eine Scheidung nicht leisten – gibt es Unterstützung?
Bei geringem Einkommen und Vermögen kann der Staat die Verfahrenskosten ganz oder in Raten über die Verfahrenskostenhilfe übernehmen. Den amtlichen Antrag dazu finden Sie im Bereich Formulare & Downloads; ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, prüfen wir gemeinsam.
Wer zahlt Kindesunterhalt beim Wechselmodell?
Betreuen beide Elternteile das Kind etwa hälftig, wird der Barunterhalt anteilig nach dem Einkommensverhältnis beider Eltern berechnet – anders als beim klassischen Residenzmodell, bei dem ein Elternteil allein zahlt.
Was passiert mit unserer gemeinsamen Immobilie?
Möglich sind unter anderem der Verkauf mit Aufteilung des Erlöses, die Übernahme durch einen Ehegatten gegen Auszahlung des anderen oder eine vertragliche Nutzungsregelung. Welche Lösung passt, hängt von Finanzierung, Zugewinnausgleich und den Wünschen beider Seiten ab – das besprechen wir konkret anhand Ihrer Unterlagen.
Ab wann gelte ich rechtlich als getrennt lebend?
Für den Beginn der Trennung ist keine eigene Wohnung erforderlich – auch eine Trennung innerhalb derselben Wohnung ist rechtlich möglich, sofern „von Tisch und Bett“ getrennt gelebt wird: getrennte Kassen, getrennte Haushaltsführung, keine gemeinsamen Unternehmungen mehr. Entscheidend ist der erkennbare Wille, die eheliche Lebensgemeinschaft aufzuheben. Ich empfehle, das genaue Trennungsdatum schriftlich festzuhalten, da es für das Trennungsjahr und mögliche Unterhaltsansprüche maßgeblich ist.
Muss ich sofort aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?
Nein, eine rechtliche Pflicht zum sofortigen Auszug besteht nicht, und ein Auszug sollte gut überlegt sein, da er spätere Ansprüche beeinflussen kann. Nur bei erheblichen Konflikten – etwa Gewalt in der Ehe – kann das Familiengericht nach § 1361b BGB die Wohnung einem Ehegatten zur alleinigen Nutzung zuweisen. In den meisten Fällen einigen sich die Beteiligten außergerichtlich, wer vorübergehend auszieht.
Wer darf in der Ehewohnung bleiben, wenn wir uns nicht einigen?
Können sich die Ehegatten nicht einigen, entscheidet auf Antrag das Familiengericht über die Wohnungszuweisung. Maßgeblich sind dabei vor allem das Kindeswohl, ein dringender eigener Wohnbedarf und die Zumutbarkeit eines Auszugs für den jeweils anderen. Eine gerichtliche Zuweisung ist eher die Ausnahme – in der Praxis lässt sich meist eine einvernehmliche Lösung erarbeiten.
Habe ich während der Trennung Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte kann während des Trennungsjahres Trennungsunterhalt verlangen, der sich am bisherigen ehelichen Lebensstandard orientiert. Berechnungsgrundlage sind die bereinigten Einkommen beider Ehegatten abzüglich berufsbedingter Aufwendungen. Ich berechne für Sie den konkreten Anspruch anhand Ihrer Einkommensverhältnisse und setze ihn bei Bedarf auch gerichtlich durch.
Was passiert mit der Steuerklasse nach der Trennung?
Im Jahr der Trennung können Sie noch die bisherige Steuerklassenkombination beibehalten, da das Finanzamt auf den Familienstand zu Jahresbeginn abstellt. Ab dem auf die Trennung folgenden Kalenderjahr ist zwingend in die Steuerklasse I bzw. II zu wechseln, was die monatliche Nettoauszahlung beider Seiten verändert. Diesen Wechsel sollten Sie bei der Unterhaltsberechnung frühzeitig einplanen.
Was gilt für Sorge- und Umgangsrecht nach der Trennung?
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach einer Trennung grundsätzlich bestehen und wird von der Trennung selbst nicht berührt. Für den nicht betreuenden Elternteil ist ein verlässlicher, kindgerecht ausgestalteter Umgang sicherzustellen – idealerweise durch eine einvernehmliche Umgangsregelung. Bei Streit über Sorge- oder Umgangsrecht unterstütze ich Sie sowohl außergerichtlich als auch im familiengerichtlichen Verfahren.
Was sollte ich zum Zeitpunkt der Trennung dokumentieren?
Halten Sie das genaue Trennungsdatum, die Wohnsituation sowie eine vorläufige Regelung zu Konten und Zahlungen schriftlich fest – das erleichtert spätere Nachweise erheblich. Auch erste Absprachen zum Umgang mit gemeinsamen Kindern sollten Sie notieren, selbst wenn sie zunächst nur mündlich getroffen wurden. Bringen Sie diese Notizen gerne zum Erstgespräch mit, das erleichtert die Beratung.
Wie wird der Hausrat bei der Trennung aufgeteilt?
Für die Trennungszeit regelt § 1361a BGB die vorläufige Verteilung des Hausrats nach Billigkeitsgesichtspunkten; eine endgültige Auseinandersetzung erfolgt meist erst im Scheidungsverfahren. In der Praxis lässt sich der Hausrat oft einvernehmlich aufteilen, insbesondere wenn beide Seiten unnötige Eskalation vermeiden wollen. Bei Streit über einzelne, wertvollere Gegenstände berate ich Sie zu Ihren Ansprüchen.
Was passiert mit einem gemeinsamen Konto bei der Trennung?
Bei einem Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) kann grundsätzlich jeder Ehegatte weiterhin allein darüber verfügen, was in der Trennungssituation zu Konflikten führen kann. Ich empfehle, das Konto zeitnah zu sperren oder in Einzelverfügung umzustellen und die bisherige Kontoführung für eine spätere Auseinandersetzung zu dokumentieren. Unrechtmäßige Abhebungen können unter Umständen zurückgefordert werden.
Ab wann sollte ich anwaltlichen Rat einholen?
Je früher, desto besser – insbesondere wenn gemeinsame Kinder, Immobilien- oder Vermögenswerte betroffen sind oder Uneinigkeit über Unterhalt oder Wohnungsnutzung besteht. Eine frühzeitige Beratung schafft Klarheit über Ihre Rechte und verhindert, dass Sie vorschnelle, später nachteilige Zusagen machen. Bereits im Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen die konkreten Auswirkungen auf Unterhalt, Sorgerecht, Wohnungsnutzung, Vermögensauseinandersetzung und ggf. das Erbrecht.

Konsequent im Recht. Klar in der Sache. Stark an Ihrer Seite.
Persönliche Betreuung
In meiner Kanzlei werden Sie von zwei ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten empfangen und betreut. Als qualifizierte Fachkräfte steuern sie meine Kanzleiorganisation, prüfen Fristen, verwalten Ihre Akten und sorgen für einen reibungslosen Ablauf aller Termine und Anfragen. Durch ihre fachliche Expertise halten sie mir den Rücken frei, sodass ich mich voll und ganz auf Ihre rechtliche Vertretung konzentrieren kann.
Verständliche Sprache
Statt Juristendeutsch erkläre ich Ihre Optionen so, dass Sie jede Entscheidung nachvollziehen können.
Regional verwurzelt
Zuhause in der Mecklenburgischen Seenplatte – nah an den Gerichten und an Ihnen vor Ort.
Transparente Honorierung
Kosten werden vorab offen besprochen – keine Überraschungen auf der Rechnung.
Unsicher, welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind? Lassen Sie uns gemeinsam auf Ihre Situation schauen.
Termin vereinbarenSo beginnt die Zusammenarbeit
Erster Kontakt
Sie schildern mir Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular – unverbindlich und vertraulich.
Persönliches Gespräch
Wir besprechen Ihre Situation im Detail, ich ordne die Rechtslage ein und zeige mögliche Wege auf.
Klare Strategie
Gemeinsam legen wir das weitere Vorgehen fest – von der Verhandlung bis zur Vertretung vor Gericht.
Amtliche Formulare zum Herunterladen
Für die häufigsten familienrechtlichen Verfahren finden Sie hier die aktuellen amtlichen Vordrucke des Justizportals des Bundes und der Länder – direkt zum Ausfüllen. Am besten besprechen wir die Angaben gemeinsam im Beratungsgespräch.
Erklärung zu Verfahrenskostenhilfe
Formular JV 205 zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
Fragebogen Versorgungsausgleich (Ehegatten)
Formular V 10 zur Erfassung der Rentenanwartschaften beider Ehegatten im Scheidungsverfahren.
Fragebogen Versorgungsausgleich (Lebenspartner)
Formular V 12 – die entsprechende Fassung für die Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften.
Alle Formulare werden direkt vom Justizportal des Bundes und der Länder bezogen und dort laufend aktualisiert – Sie erhalten also immer die jeweils gültige Fassung.
„Ein Generalist aus Überzeugung – mit dem klaren Fokus, Menschen in schwierigen Lebenslagen verlässlich zur Seite zu stehen.“
Als Rechtsanwalt in Röbel/Müritz begleite ich Mandantinnen und Mandanten aus der gesamten Mecklenburgischen Seenplatte durch Trennungen, Scheidungen und alle Fragen rund um Sorge- und Unterhaltsrecht. Mir ist wichtig, dass Sie sich nicht als Aktenzeichen, sondern als Mensch mit einem konkreten Anliegen verstanden fühlen.
Sollte ich Ihr Anliegen einmal nicht selbst übernehmen können, vermittle ich Sie gerne an geeignete Kolleginnen und Kollegen weiter.
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.
Der erste Schritt beginnt mit einem Anruf oder einer E-Mail. Ich melde mich zeitnah persönlich zurück.
- Telefon+49 39931 55368
- E-Mailrist.martius@t-online.de
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Familienportal des Bundes
Eine neutrale, staatliche Anlaufstelle ergänzend zur persönlichen Beratung: Das Familienportal des Bundes informiert unabhängig über staatliche Leistungen sowie über Trennung und Sorgerecht.
familienportal.de
Informationen des Bundesministeriums zu Leistungen, Trennung und Sorgerecht.